Die Tiroler Landesregierung hat gemäß gesetzlicher Vorgaben sofort eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen.

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Weitere Abschussverordnung für Wolf in Osttirol

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Weitere Abschussverordnung für Wolf in Osttirol

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Matrei in Osttirol (Bezirk Lienz) wurde vorgestern, Dienstag, ein totes Pferd aufgefunden. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständige Amtstierärztin, gestern, Mittwoch, besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Donnerstag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.

Damit sind in Osttirol aktuell drei Abschussverordnungen aufrecht. Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr zehn Abschussverordnungen erlassen, drei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden (siehePressemeldung vom 10. Juli 2025). In Nordtirol sind nach Rissereignissen aktuell vier Verordnungen aufrecht: im hinteren Ötztal, im Stubaital, im Wipptal sowie im Tiroler Unterland.

Die Bevölkerung wird wie immer gebeten, allfällige Sichtungen und Beobachtungen der Behörde über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehendeSichtungsformularzu melden. Weitere Informationen finden sich unterwww.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs.

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