Supermarktregale

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VKI klagt Österreichs Supermarkt-Magnaten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zieht im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Lebensmitteleinzelhändler Spar, Billa, Hofer und Lidl vor Gericht. Geklagt wird wegen vermeintlich nicht gesetzeskonformer Rabattierung.

Mit unseren Klagen im Auftrag des Sozialministeriums gehen wir systematisch gegen unzulässige Rabattwerbungen großer Supermarktketten vor“, erklärt VKI-Juristin Barbara Bauer.

Die Vorwürfe der Konsumentenschützer wiegen schwer. Bei den großen Supermarkt- und Diskontketten Spar, Billa, Hofer und Lidl, welche gemeinsam mehr als 90 Prozent Marktanteil erreichen, soll es an Transparenz bei der Kennzeichnung von rabattierten Produkten mangeln. „Schwerpunktartige Prüfungen von Rabattaktionen“ haben demnach ergeben, dass Aktionsartikel teils nicht günstiger abgegeben werden, in manchen Fällen seien diese sogar teurer als beim ursprünglichen Basispreis. Das führe laut VKI nicht nur zu verwirrten Kunden, sondern bricht möglicherweise auch gültiges Recht. 2022 wurde nämlich die EU-Preisangabenrichtlinie im sogenannten Preisauszeichnungsgesetz in nationales Recht überführt. Damit wollte der Gesetzgeber die Preistransparenz erhöhen sowie Preisvergleichsmöglichkeiten verbessern. Seither sind Händler verpflichtet, bei Ermäßigungen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage als Referenz anzugeben. „Eben dieser Preis muss auch als Basis für die Berechnung des Rabatts herangezogen werden“, informiert der VKI. Laut Vereinsjuristin Bauer habe dies auch der Europäische Gerichtshof in einem Urteil betreffend der deutschen Handelskette Aldi Süd so bestätigt.

Unterlassungsklage gegen Preisschaukel

Die Praxis in den alpenländischen Supermarktregalen sehe allerdings anders aus. „Das wird konsequent nicht eingehalten“, wird Barbara Bauer in der Tageszeitung „Der Standard“ zitiert. In der Klagschrift führt der Verein dazu zahlreiche Beispiele an. So habe Billa im März Roastbeef zu einem Kilopreis von 29,90 Euro beworben. Zwei Wochen später lag dasselbe Produkt laut VKI für 32,99 Euro im Regal und sei laut Werbeprospekt um 3 Euro billiger geworden. Ähnliches habe man bei Bier, Frischfleisch, Brot, Gemüse, Obst und Kaffee beobachtet. Das Phänomen wird in der Branche als „Preisschaukel“ bezeichnet, wie die Kläger erläutern: Es handle sich um eine kurzfristige Erhöhung des Preises zur Erhöhung der Werbewirkung durch eine in der Folge größtmögliche Rabattierung.

500 versus 100.000 Euro

Interessantes Detail: Das Preisausschreibungsgesetz sieht als Sanktion eigentlich eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500 Euro vor. Der VKI hat nun hingegen auf Unterlassung geklagt. „Gewinnen wir den Prozess, berechtigt uns jeder einzelne Verstoß zur Exekution“, schildern die Konsumentenschützer. Kostenpunkt im Falle einer Verurteilung: 100.000 Euro pro Verstoß.

Zustellung folgt

Von den Handelsketten lagen bis Redaktionsschluss keine öffentlichen Stellungnahmen vor. Man habe die Klagschrift nicht erhalten und kommentiere diese daher auch nicht, erklärten die Unternehmenssprecher vergangene Woche vor Journalisten sinngemäß. Einzig der Handelsverband äußerte sich knapp. Die regulativen Vorschriften zur Preisauszeichnung seien „in kaum einem Land so streng wie in Österreich“, heißt es. Weiters sei eine transparente und korrekte Auslobung der Anspruch aller Händler. Nachsatz: „Es ist bezeichnend, dass die Medien vor den direkt betroffenen Unternehmen informiert wurden.“

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