Ab sofort ist auch die Einfuhr von ukrainischem Hopfen, Honig und Zucker untersagt.

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Slowakei weitet Importstopp auf ukrainische Agrargüter aus

Die Slowakei verschärft in einem nationalen Alleingang ihre Importverbote auf Agrargüter ukrainischen Ursprungs – auf unbestimmte Zeit.

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Slowakei weitet Importstopp auf ukrainische Agrargüter aus

Bereits seit September ist im östlichen Nachbarstaat ein – bis zum Jahresende befristetes – Importverbot auf ukrainischen Weizen, Mais sowie Raps und Sonnenblumensamen in Kraft. Nun legt die Regierung in Bratislava, APA-Angaben zufolge, erneut nach. Seit vergangener Woche ist zusätzlich die Einfuhr von Hopfen, Honig und Zucker aus der Ukraine untersagt und das auf unbestimmte Zeit.

Laut Neo-Landwirtschaftsminister Richard Takáč haben die Bauern seines Landes durch die Einfuhr von „ukrainischem Billiggetreide“ Verluste von rund 110 Mio. Euro erlitten. Kompensationszahlungen der Europäischen Union hätten mit rund 5 Mio. Euro demnach nur einen Bruchteil davon abgefedert. Die Maßnahme sei daher „unausweichlich“, solange die EU nicht wieder zu einer gemeinsamen Importbeschränkung zurückkehre, so der Parteikollege des im Oktober wiedergewählten Ministerpräsidenten Robert Fico.

Getreidehandelssystem in der Schwebe

Ungewiss ist vorerst welchen Einfluss die Verschärfungen auf das geplante Lizenzeinfuhrsystem für ukrainisches Getreide in die Slowakei haben werden. Dieses hatte Takáč‘ Vorgänger, Jozef Bíreš mit seinem Kiewer Amtskollegen Mykola Solskyi verhandelt, nachdem die Ukraine vor der Welthandelsorganisation im Herbst Klage gegen die rechtswidrigen, unilateralen Importverbote in die östlichen EU-Mitgliedsstaaten einreichte. Gegen die Slowakei ließ Kiew in weiterer Folge sämtliche rechtlichen Schritte – unter der Prämisse des baldigen Auslaufens der Importverbote – fallen.

Neue Ursprungsregeln

Auf Europäischer Ebene sind unterdessen sei 1. Dezember alternative Ursprungsregeln für den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der Ukraine in Kraft, wie Agra Europe unter Berufung auf ukrainische Medien schreibt. Diese haben eine Vereinfachung der Nachweisbarkeit des Warenursprungs zum Ziel. Seit vergangener Woche müssen ukrainische Exporteure nur noch zwei, statt bisher vier, Dokumente für die Ausfuhr vorweisen. Zugleich wurden die Bezeichnung und Codierung von Waren harmonisiert.

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