Reform beim Prädatorenmanagement
Der Umgang mit konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Wildkatze, Aaskrähe oder Braunbär stellt für die Bevölkerung, Landwirtschaft und Verwaltung eine zunehmende Herausforderung dar. Diesbezüglich setzen die Landesräte Hannes Amesbauer und Simone Schmiedtbauer ein starkes Zeichen. Sie haben die fachlich zuständigen Abteilungen 10 und 13 damit beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Bündelung der Zuständigkeit und der dafür notwendigen Ressourcen für konfliktträchtige Arten in der Abteilung für Land- und Forstwirtschaft (A10) in die Wege zu leiten. Zudem sollen sie Neuregelungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne eines praxistauglichen Prädatorenmanagements im Jagdrecht ausarbeiten. Ziel ist es, diese Reform so abzuschließen, dass ein Inkrafttreten aller neuen Regelungen spätestens im Frühjahr 2026 erfolgen kann.
Handlungsfähigkeit gewährleisten
Schmiedtbauer erklärt dazu: „Mit der Übertragung der Zuständigkeit vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht senden wir ein Signal und schaffen die Grundlage für ein handlungsfähiges und einfaches Management von Tierarten, die unseren Bauern Probleme bereiten. Damit reagieren wir auf die gestiegenen Konflikte und wollen praxistaugliche Lösungen bis hin zur Entnahme. Die Regelung im Jagdgesetz ist das Fundament dafür.“ Für LH-Stellvertreterin Manuela Khom ist klar: „Wir stehen an der Seite der Bäuerinnen und Bauern und des ländlichen Raumes.“
Wider die Zersplitterung
Auch LK-Präsident Andreas Steinegger begrüßt die Reform: „Die geplante Bündelung wird die Handlungsfähigkeit stärken. Die Praxis hat bisher gezeigt, dass bei zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft sinnvolle praxistaugliche Entscheidungen oft auf der Strecke bleiben.“