ÖPUL: Nicht auf die Weiterbildung vergessen
Auch in der laufenden GAP-Förderperiode ist die Teilnahme an Weiterbildungskursen Voraussetzung zur Auszahlung von ÖPUL-Prämien. Bei nahezu allen muss ein Nachweis bis spätestens 31. Dezember erbracht werden. Einzig bei der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz- Acker“, wo zehn Stunden zu absolvieren sind, läuft die Frist bis Dezember 2026. Für UBB (3 Stunden), BIO (8 Stunden), EBB (3 Stunden), Almbewirtschaftung/Zuschlag Naturschutz (4 Stunden) und Humuserhalt (5 Stunden) müssen diese noch heuer vorliegen, sonst drohen Kürzungen der Prämien.
Die AMA pflegt mit allen Fortbildungsanbietern eine Kooperation, somit entfällt für Landwirte, die einer Weiterleitung zustimmen, jeglicher bürokratische Aufwand. Die Nachweise für absolvierte Weiterbildungen werden von den Bildungsanbietern direkt an die AMA übermittelt. Die Übermittlung von Teilnahmebestätigungen ist daher nicht erforderlich.
Nähere Informationen finden Siehier.