Bei der Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen fällt die Umsatzsteuer ab 2024 weg.

Nachfrage-Boom bei Photovoltaik

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Nachfrage-Boom bei Photovoltaik

Den Februar haben Bäuerinnen und Bauern bereits genutzt, um Anträge für die neue Förderschiene „Energieautarke Bauernhöfe“ zu stellen. Täglich trudeln bei KPC weitere Anträge für Investitionen in klimafreundliche Lösungen und autarke Höfe ein.

Seit Mitte Februar ist die Förderschiene „Energieautarke Bauernhöfe“ online abrufbar,wie berichtet.Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die eine Betriebsnummer haben, können für ihren Hof und umliegende Gebäude eine Photovoltaik-Anlage samt Speichersystem fördern lassen. Auch ist es möglich, Investitionen inGesamtenergiekonzepte und Notstrom bezuschussen zu lassen. Die Laufzeit der Förderschiene ist grundsätzlich bis 2025 angesetzt, der jährliche Budgettopf bis dahin mit 25 Millionen Euroaus dem Klimafonds gefüllt.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlichonline. Wer dafür Hilfe benötigt, bekommt diese bei der zuständigen AbwicklungsstelleKommunalkredit Public Consulting (KPC). Wichtig für Interessenten ist, dass der Förderantrag für die Module A, B und C zuerst online gestellt werden muss, und dann erst die Anlage bestellt werden kann.

Attraktive Fördersätze

Der Fördersatz für Photovoltaik-Anlagen am Dach (Modul A) mit maximal 10 kWp beträgt beispielsweise 285 Euro/kWp, bei Anlagen mit bis zu 50 kWp beträgt diesernoch 160 Euro/kWp. Bei LED-Systemen mit Lichtsteuerung (Modul A) können Antragsteller mit einem Fördersatz von 600 Euro/kW Anschlussleistung rechnen. Das Gesamtenergiekonzept (Modul B) muss von einem Energieberater erstellt werden. Begleitend dazu werden die Investitionsmaßnahmen in Modul C eingereicht und umgesetzt. Die Kosten des Konzepts werden mit bis zu 70% gefördert. Förderwerber dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keinen Kauf der Anlage getätigt haben.

Alles außer Notstrom-Zählerkasten muss vorab beantragt werden

Das Zusatzmodul Notstrom (Modul D) kann hingegen auch nach Anschaffung von beispielsweise einem Notstromsystem am Betrieb erfolgen. Für dieses Modul darf die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein. Dieses Modul deckt eine erste Investitionsmaßnahme am Zählerkasten zur Einbindung eines Notstromaggregats und zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen ab. Modul D ist unabhängig von allen anderen Modulen und ist ohne zugehörige Energieberatung förderungsfähig.

Infos hier:www.umweltfoerderung.at

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