Mähzeitpunkte sind per Satellit leicht nachzuvollziehen. Ab heuer gilt bei Unstimmigkeiten ein vereinfachtes Verfahren.

Monitoring der MFA-Flächen gestartet

Seit 2023 werden einzelne Beantragungsdaten des Mehrfachantrages (MFA) mittels satellitenbasiertem Flächenmonitoring geprüft. Das ist zu beachten.

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Monitoring der MFA-Flächen gestartet

Wie die LK Österreich kürzlich informierte, ist auch heuer das Flächenmonitoring bereits angelaufen. Dieses sei als Frühwarnsystem zu verstehen, welches noch Korrekturen zulässt. Dabei werden Beantragungen im MFA mit Sentinel-Satellitendaten verglichen.

Bei Unstimmigkeiten wird ein Schlag rot markiert und ein Monitoring-Auftrag erstellt. Der betroffene Landwirt wird von der AMA kontaktiert und hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen die Beantragung mittels Fotos zu belegen, eine MFA-Korrektur durchzuführen oder die Nichteinhaltung zu bestätigen. „Wer auf einen Monitoring-Auftrag reagiert, kann in der Regel ein besseres Ergebnis erzielen als bei einer späteren Feststellung im Zuge einer Vor-Ort-Kontrolle“, informiert die LK. Es gelte daher auf Aufträge zu reagieren.

Vorsicht bei Biodiversität und Naturschutz

Aufgrund des aufwendigen Verfahrens erfolgen die Benachrichtigungen teils zeitverzögert. „Die AMA ist sich dieser Tatsache bewusst und ist bestrebt, diese Zeitspanne bestmöglich zu verkürzen“, schreiben die Experten. Leider sei aber auch erkennbar, dass manche Förderauflagen in der Praxis nicht korrekt umgesetzt würden. Auffällig seien etwa mangelnde Flächendeckung von Zwischenfruchtbegrünungen, ein zu hoher Anteil von zu früh gehäckselten/gepflegten Biodiversitätsflächen oder nicht eingehaltene Projektbestätigungsauflagen bei Naturschutzflächen. „Wer seine betrieblichen Auflagen kennt und einhält, vermeidet unnötige Monitoring-Aufträge. Das schützt den eigenen Betrieb und unterstützt einen effizienten Monitoring-Prozess“, teilt man mit.

Neuer Prozess ab heuer

Das Gros der Unstimmigkeiten sei übrigens als klare Abweichung erkennbar. Klassiker sollen Flächen sein, die vor einem festgelegten Termin gehäckselt oder gemäht wurden, was durch den Abfall des „Grün-Index“ in den Satellitenbildern zweifelsfrei belegbar sei. Für solche Sachverhalte kann ab 2025 ein etwas vereinfachter Prozess umgesetzt werden, informieren die Interessenvertreter: „Als betroffene antragstellende Person muss keine Handlung auf solch einen eindeutigen Monitoring-Auftrag gesetzt werden – die AMA beurteilt die Nichteinhaltung der Auflage ohne Vor-Ort-Kontrolle nach den Regeln der Verwaltungskontrolle.“ Ein Verstoß wird damit geringer sanktioniert als bei Feststellung vor Ort. Selbstanzeigen seien somit nicht mehr nötig. Diese Sonderaufträge sind im eAMA als eigene Plausifehler und in der MFA-Fotos-App am Symbol „SAT“ erkennbar.

„Die korrekte Einhaltung der Förderauflagen ist das beste Mittel, um nicht von Aufträgen aus dem Monitoring betroffen zu sein“, geben die LK-Fachleute außerdem noch mit. Wird ein Auftrag aufgrund einer Unstimmigkeit zur Beantragung zugestellt, sei genau zu prüfen, ob beziehungsweise wie reagiert werden kann. Die zuständige Bezirksbauernkammer biete hier Hilfestellung. Empfohlen wird außerdem die Verwendung der bereits erwähnten AMA-MFA-Fotos-App. Die kostenlose Applikation ermöglicht eine niederschwellige Reaktion und Kommunikation mit der Förderstelle.

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