Beliebter Hartkäse mit Löchern: Der Name „Emmentaler“ sorgt für Zündstoff zwischen
Schweiz und EU.

Löcher im Käse, Lücken im Recht – Emmentaler vor Gericht

Die Schweiz will den Namen „Emmentaler“ europaweit schützen. Österreich wehrt sich, denn ein Verbot träfe heimische Betriebe hart. Nun entscheidet der EuG, wer die Löcher im Käse für sich beanspruchen darf.

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Der Streit um die Bezeichnung „Emmentaler“ spitzt sich zu. Die Schweiz will den Namen europaweit als geschützte Ursprungsbezeichnung anerkennen lassen, doch die EU-Kommission verweigert diesem Ansinnen die Zustimmung. Nun hat die Schweiz Klage beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht – und Österreich positioniert sich klar auf der Seite der EU-Kommission.Landwirtschaftsminister Norbert Totschnighat offiziell beantragt, Österreich als Streithelfer in das Verfahren aufzunehmen.
Totschnig warnt vor gravierenden Folgen für die heimische Käseproduktion: „Emmentaler ist in Österreich seit Jahrzehnten ein Begriff für eine Käsesorte, nicht für eine Herkunft. Ein Verbot, diesen Namen weiterhin zu verwenden, wäre ein massiver Schaden für unsere bäuerlichen Betriebe und Verarbeitungsbetriebe.“ In Österreich werden seit 90 Jahren rund 14.000 Tonnen Hartkäse produziert. Sollte die Schweizer Klage Erfolg haben, dürfte dieser Käse künftig nicht mehr unter dem Namen „Emmentaler“ vermarktet werden. Selbst Bezeichnungen wie „Österreichischer Emmentaler“ könnten untersagt werden – mit rückwirkender Wirkung von bis zu fünf Jahren.

Schweiz pocht auf Herkunftsschutz

Die Schweizer Seite verweist auf das Emmental im Kanton Bern, die Ursprungsregion des Käses. Im März 2024 ließ die Schweiz „Emmentaler“ bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) als geschützte Ursprungsbezeichnung eintragen. Damit ist der Name in der Schweiz selbst sowie in 43 weiteren Ländern geschützt, jedoch nicht automatisch in der EU.
Um den Schutz auch dort durchzusetzen, klagte die Schweiz vor dem Europäischen Gericht. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Deutschland, Frankreich, Polen und die Niederlande, erhoben Einspruch. Sie argumentieren, dass „Emmentaler“ in der gesamten Union seit Jahrzehnten als Gattungsbegriff für eine bestimmte Käsesorte verwendet werde – vergleichbar mit „Gouda“ oder „Camembert“. Die EU-Kommission folgte dieser Argumentation und lehnte die Anerkennung ab.

“Emmentaler ist in Österreich seit Jahrzehnten ein Begriff für eine Käsesorte, nicht für eine Herkunft.” – Norbert Totschnig

Löcher im Käse, Lücken im Recht – Emmentaler vor Gericht

Konsequenzen für die Betriebe

Für die österreichische Milchwirtschaft ist die Frage mehr als nur ein Etikettenstreit. „Wir reden hier nicht nur über Namen“, betont Minister Totschnig. „Es geht um Arbeitsplätze, Wertschöpfung im ländlichen Raum und um Rechtssicherheit. Wenn Begriffe, die sich über Generationen eingebürgert haben, plötzlich monopolisierbar werden, wäre das ein fatales Signal.“
Der österreichische Emmentaler unterscheidet sich in der Herstellung kaum vom Schweizer Pendant: Er wird aus silofreier, hartkäsetauglicher Rohmilch gewonnen, reift über mehrere Monate und überzeugt durch mild-nussigen Geschmack und die typischen Löcher. Genau diese enge Verwandtschaft sorgt jedoch für zusätzlichen Zündstoff im Namensstreit.
Wie das Europäische Gericht entscheiden wird, ist offen. Es muss klären, ob „Emmentaler“ in der EU weiterhin als allgemeine Sortenbezeichnung gilt oder künftig nur noch Käse aus dem Schweizer Emmental so heißen darf. Bis zum Urteil bleibt die Unsicherheit groß – vor allem für Betriebe, die seit Jahrzehnten Emmentaler produzieren.

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