Künftig dürfen die Etiketteninformationen auf Handelsdüngersäcken auch mittels QR- oder Strichcode ausgewiesen werden.

Düngemittel: Grünes Licht für digitale Etiketten

Eine neue Kennzeichnungsverordnung wird Gesetz: Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über die digitale Kennzeichnung von Düngeprodukten angenommen. Die digitalen Etiketten bleiben für die Hersteller freiwillig.

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Düngemittel: Grünes Licht für digitale Etiketten

Laut der Verordnung können künftig auf Düngerverpackungen QR- oder Strichcodes abgedruckt werden, über die die Verwender zu einer Website gelangen, auf der dann die Etikettinformationen hinterlegt sind. Ziel der Digitalisierung in diesem Bereich ist es, Kosten und bürokratischen Aufwand zu senken. Ab dem Inverkehrbringen des Düngemittels müssen die digitalen Etiketten für mindestens zehn Jahre abrufbar sein.

Herstellern bleibt die Wahl

Physische Etiketten sollen laut Agra-Europe erhalten bleiben, sofern diese erforderlich sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen mit begrenzten digitalen Kompetenzen nicht ausgeschlossen werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Hersteller frei entscheiden können, ob sie ein digitales Etikett bereitstellen. So sollen insbesondere für kleine Unternehmen unnötige Kosten vermieden werden.

Für den Anwender wird eine bessere Lesbarkeit der Anwendungsinformationen erwartet.

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