Absage an bayrische Anbindehaltungsinitiative
Wie Agra-Europe berichtet, hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates in einer Empfehlung gegen den Entschließungsantrag ausgesprochen. Bayern hatte darin gefordert, auf ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen zu verzichten, wie es der Gesetzesentwurf des novellierten Bundestierschutzgesetzes vorsieht. Dem renommierten Thünen- Institut zufolge praktizierten in Deutschland 2020 noch mehr als ein Drittel der Milchviehhalter Anbindehaltung (17.300 Betriebe). Diese hielten 11 Prozent des bundesdeutschen Milchviehbestandes. Eine finale Entscheidung wird in Berlin noch in dieser Woche erwartet.