Die Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittelausbringung betrifft sowohl Freiflächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen, Forst, etc.) als auch geschlossene Räume (Getreidelager, Erdäpfellager, Glashäuser, etc.) und auch Beizanwendungen.
In elektronischer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 (mit einer Übergangsfrist bis spätestens 31. Jänner 2028) vorliegen. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das heurige Jahr die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel sei.
Die Aufzeichnung muss schon wie bisher unverzüglich, das heißt innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung, erfolgen. Für die Jahre 2027 bis 2029 muss die elektronische Aufzeichnung bis jeweils 31. Jänner des Folgejahres und damit für 2027 spätestens am 31. Jänner 2028 vorliegen. Ab 2030 muss die elektronische Aufzeichnung innerhalb von 30 Tagen nach der Anwendung erfolgen.
Neuerungen im Detail
Zusätzlich zur Aufzeichnung, welches Pflanzenschutzmittel, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Kultur, auf welcher Fläche und in welcher Aufwandmenge eingesetzt wurde, sind aufzuzeichnen:
EPPO-Code der Kultur (Buchstabencode zur eindeutigen Identifizierung von Kulturpflanzen)
Entwicklungsstadium (BBCH) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn erforderlich
Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes
Uhrzeit der Anwendung (sofern dies relevant ist; derzeit für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage)
Die Pflanzenschutzmittelregisternummer, der EPPO-Code und das BBCH-Stadium, zu welchem das Produkt angewendet werden darf, sind im Pflanzenschutzmittelregister und teilweise auf der Verpackung ersichtlich. Der exakte aktuelle Zulassungsstand ist im Internet auf der Webseite des Bundesamts für Ernährungssicherheit abrufbar.
Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich hat auf die erweiterte Dokumentationspflicht reagiert und unterstützt die Bäuerinnen und Bauern mit digitalen Werkzeugen sowie detaillierten Anwendungshilfen.
Copyright © BWSB/Wallner
Digitale Werkzeuge zum Aufzeichnen
Betriebsführer werden dabei durch Programme wie den kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus, den kostenlosen LK-Düngerrechner oder das neue kostenlose LK-Pflanzenschutz-Tool unterstützt.
ÖDüPlan Plus: Die Landwirtschaftskammer empfiehlt grundsätzlich allen Acker- und Grünlandbewirtschaftern für die Aufzeichnungen der Düngungs-, Pflanzenschutz- und ÖPUL-Maßnahmen dieses Programm zu verwenden. Dort werden die Datensätze von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung laufend aktualisiert und die Eingaben auf ihre Plausibilität geprüft. In der ersten Phase können nur die Pflanzenschutzanwendungen auf MFA-Flächen (Acker, Grünland, Obst, Wein, Hopfen, Gemüse) dokumentiert werden, aber bereits ab circa Mitte des Jahres 2026 können die Aufzeichnungen für alle Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.) in diesem Programm erfolgen.
LK-Düngerrechner: Dieses kostenlose Programm für Ackerbau- und Grünlandbetriebe wurde aktualisiert, ist aber ausschließlich für die im Mehrfachantrag (MFA) erfassten Flächen konzipiert. Hier ist der Nachteil, dass die Eintragungen nicht plausibilisiert werden und man nicht auf Fehler hingewiesen wird.
LK-Pflanzenschutz-Tool: Dieses kostenlose Aufzeichnungsprogramm ist für alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, wie zum Beispiel Forst, Zierpflanzenbau, Saatgutbeizen und Produktion in geschlossenen Räumen. Auch hier werden die Eintragungen nicht auf Plausibilität geprüft und man ist, wie beim LK-Düngerrechner, selbst für die Aktualisierung verantwortlich, die laufend von der LK OÖ bzw. von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung zur Verfügung gestellt wird.
Bei allen drei Programmen gibt es Drop-down Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Mehraufwand so gering wie möglich halten
LKOÖ-Präsident Franz Waldenberger betont die Herausforderung, vor die viele Betriebe gestellt werden: „Die neuen EU‑Vorgaben sind für viele Land- und Forstwirte ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Unser Ziel als Landwirtschaftskammer ist es, die Betriebe bestmöglich dabei zu unterstützen, diese Pflichten effizient und praxistauglich zu erfüllen.“
Gleichzeitig hebt Waldenberger hervor, dass digitale Werkzeuge den entscheidenden Unterschied machen werden: „Mit unseren Tools, Webinaren und Anleitungen geben wir den Betrieben alles in die Hand, um den Mehraufwand so gering wie möglich zu halten. Wir wollen Sicherheit schaffen – sowohl in der Anwendung als auch bei Kontrollen.“
Service der LKOÖ
Die LKOÖ bietet ab Anfang März 2026 kostenlose Webinare an, in denen die Pflanzenschutzaufzeichnungen mit dem LK-Düngerrechner und dem LK-Pflanzenschutz-Tool im Detail erklärt werden. Zusätzlich werden gesondert Video- und pdf-Anleitungen für die Nutzung der Tools und veröffentlicht online veröffentlicht. Sämtliche Informationen können, laufend aktualisiert, auf der Webseite der LKOÖ nachgelesen werden. Weiters stehen die Berater der Bezirksbauernkammer für weitere Auskünfte zur Verfügung.
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:format(jpeg):quality(60))
:quality(60))
:quality(60))
:quality(60))