Am Mittwoch beschäftigten sich das Abgeordnetenhaus in Wien gleich zwei Mal mit dem Thema Lebensmittel. Auf der Tagesordnung stand etwa die Verbesserung der staatlichen Krisenvorsorge bei Lebensmitteln, welche in die Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums fällt. Laut Minister Norbert Totschnig ging es bei der Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) darum, die staatliche Krisenvorsorge im Lebensmittelbereich um „Erfahrungen aus den vergangenen Krisenjahren“ zu erweitern und „an aktuelle Rahmenbedingungen“ anzupassen. Der Nationalrat hat den Entwürfen einstimmig zugestimmt, damit sei Ministeriumsangaben zufolge die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln „auch in Krisenzeiten“ geregelt. Die beschlossenen Maßnahmen werden im Anlassfall per Verordnung aktiviert. Dazu zählen etwa:
eine strategische öffentliche Vorratshaltung oder eine Verpflichtung privater Marktteilnehmer zur Vorratshaltung bereits vor dem Akutfall,
die Präzisierung der Entschädigungsregelungen die den Beteiligten bei Vermögensnachteilen im Ernstfall zustehen,
sowie erweiterte Möglichkeiten einschlägige Daten für wissenschaftliche Analysen zu nutzen.
Das LMBG gilt nunmehr bis 2035. „Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn ein Engpass da ist, sondern müssen davor handlungsfähig sein. Ziel ist, dass Österreich im Ernstfall nicht improvisiert, sondern vorbereitet ist“, betonte Bauernbund-Präsident und VP-Agrarsprecher, Georg Strasser, bei seiner Rede im Plenum. Strasser erinnerte auch an den Beginn der Corona-Pandemie: „Damals kam es zu Hamsterkäufen und leeren Regalen. So etwas darf sich in Österreich nicht wiederholen.“
Zudem führte er die Bedeutung der heimischen Landwirtschaft ins Treffen. Aus Importen sei der Bedarf im Ernstfall nicht zu decken. „Die Landwirtschaft ist Teil der kritischen Infrastruktur. Gerade in geopolitisch angespannten Zeiten ist eine starke heimische Lebensmittelproduktion die grundlegende Voraussetzung dafür, die Versorgungssicherheit mit hochwertigen Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten“, so der Bauernbündler.
Shrinkflation: FPÖ dagegen
Ebenso beschlossen wurde am Mittwoch das sogenannte Shrinkflation-Gesetz. Händler sind damit künftig dazu verpflichtet, von „Shrinkflation“ betroffene Produkte zu kennzeichnen. Das bedeutet, wird der Packungsinhalt (bei gleichbleibendem Preis) reduziert, muss dies 60 Tage lang ausgewiesen werden. Entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder durch ein Informationsschild. Die Regierung schlägt hier etwa den Wortlaut „Achtung: Weniger Inhalt - höherer Preis“ vor. Einzuhalten ist das neue Gesetz ab April. Betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mehr als fünf Filialen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz ist bis Mitte 2030 befristet.
Laut Konsumentenschutz-Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig werde bei der Umsetzung aber der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ gelten, erst bei wiederholten Verstößen soll es Strafen geben.
Das Shrinkflation-Gesetz wurde im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen beschlossen. Dagegen stimmten die Abgeordneten der Freiheitlichen. Die FPÖ-Mandatare sprachen sich am Podium sinngemäß dafür aus, „Konsumenten mehr Eigenverantwortung“ zuzutrauen. Auch sahen sie weniger den Handel, sondern vielmehr die Erzeuger in der Pflicht.
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