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Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft

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In den heurigen Sitzungen wurden von der Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Förderung für schützenswerte Ackerwildkräuter: Die Be­wirtschaftung von Ackerflächen mit einem Vorkommen be­son­ders schützenswerter Ackerwild­kräuter etwa Sonnen Adonisröschen oder Dolden-Spurre wird auch 2025 vom Land gefördert. Für die Förderung kommen Flächen in Betracht, die von Sachverständigen des Artenschutzprojekts Ackerwildkräuter nach dem Vorkommen oder Entwicklungspotenzi­al von bestimmten Arten ausge­wählt wer­den. Das für die Förderung zur Verfügung stehende Budget ist mit 20.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Bei Einhaltung der Auflagen kann der Hektar mit 742 Euro gefördert werden. Werden darüberhinausgehende Auflagen erfüllt, können zusätzlich 300 Euro pro Hektar gewährt werden.

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Am Acker tummeln sich schützenswerte Wildkräuter.

Für unseren Wald: Im Rah­men des Programms für die länd­liche Entwicklung Auffors­tung und waldverbessernde Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnung wird ein anteiliger Betrag (Forstliche Förderung) in Höhe von 800.000 Euro als Beihilfe vom Land OÖ für heuer freigegeben. Die Auszahlung für entsprechen­de Projekte erfolgt zentral über die „Agrarmarkt Austria“ Wien.

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Maßnahmen für den Wald sollen ebenso unterstützt werden.

Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft

Tiergesundheit: Der Verein „Oberösterreichischer Tiergesundheitsdienst OÖ. TGD“ berät Tierhalter und betreut Tierbestände. Für die Durchfüh­rung entsprechender Maßnahmen wird dem Verein eine Förderung in Höhe von 1,42 Milli­onen Euro zuerkannt. Weiters wurde der Gewährung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 500.000 Euro entsprochen.

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