In den heurigen Sitzungen wurden von der Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Förderung für schützenswerte Ackerwildkräuter: Die Bewirtschaftung von Ackerflächen mit einem Vorkommen besonders schützenswerter Ackerwildkräuter etwa Sonnen Adonisröschen oder Dolden-Spurre wird auch 2025 vom Land gefördert. Für die Förderung kommen Flächen in Betracht, die von Sachverständigen des Artenschutzprojekts Ackerwildkräuter nach dem Vorkommen oder Entwicklungspotenzial von bestimmten Arten ausgewählt werden. Das für die Förderung zur Verfügung stehende Budget ist mit 20.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Bei Einhaltung der Auflagen kann der Hektar mit 742 Euro gefördert werden. Werden darüberhinausgehende Auflagen erfüllt, können zusätzlich 300 Euro pro Hektar gewährt werden.
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Am Acker tummeln sich schützenswerte Wildkräuter.
Für unseren Wald: Im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung Aufforstung und waldverbessernde Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnung wird ein anteiliger Betrag (Forstliche Förderung) in Höhe von 800.000 Euro als Beihilfe vom Land OÖ für heuer freigegeben. Die Auszahlung für entsprechende Projekte erfolgt zentral über die „Agrarmarkt Austria“ Wien.
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Maßnahmen für den Wald sollen ebenso unterstützt werden.
Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft
Tiergesundheit: Der Verein „Oberösterreichischer Tiergesundheitsdienst OÖ. TGD“ berät Tierhalter und betreut Tierbestände. Für die Durchführung entsprechender Maßnahmen wird dem Verein eine Förderung in Höhe von 1,42 Millionen Euro zuerkannt. Weiters wurde der Gewährung eines Mitgliedsbeitrages in Höhe von 500.000 Euro entsprochen.