Brachfläche

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Verpflichtung zur Anlage von Brachflächen wird ausgesetzt

Die EU Kommission hat auch für das laufende Jahr 2024 eine Ausnahme zur Anlage von Brachflächen beschlossen.

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Verpflichtung zur Anlage von Brachflächen wird ausgesetzt

Damit wird neben der Möglichkeit der Erfüllung der Auflagen mittels Brachen auch eine Möglichkeit zum Anbau von Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchten geschaffen, dies hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am 13. Februar per Aussendung mitgeteilt. Sein Ministerium bereite nun die nationale Umsetzung dieser Ausnahme vor, um den Landwirten ehestmöglich Planungssicherheit zu geben. Die Nutzung der Brachflächen zum Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen (wie Soja, Erbsen) oder Zwischenfrüchten (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) stelle eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Nutzungsmöglichkeit dar, so der Minister.

Biodiversitäts- und Naturschutzflächen im ÖPUL ausgenommen

In Summe umfasst die Brache-Ausnahme eine Fläche von rund 10.000 ha. Nicht unter die Ausnahme fallen die Biodiversitäts- und Naturschutzflächen im Rahmen des ÖPUL. Diese Flächen – in Österreich mit rund 210.000 ha fast 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche – werden auf freiwilliger Basis weiterhin für die Steigerung der Biodiversität bereitgestellt. Rund 80 % der heimischen Betriebe nehmen am Agrarumweltprogramm teil und tragen damit aktiv zu einer verbesserten Biodiversität bei.

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