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Ukraine-Handelsabkommen: Agrarpolitik pocht auf fairen Wettbewerb

Die vergangene Woche bekannt gewordenen Konditionen des künftigen Freihandelsabkommens mit der Ukraine stoßen hierzulande bei Bauernvertretern auf Gegenwind.

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Die gute Nachricht vorweg: Wie die Europäische Kommission zum Monatsanfang informierte, hat sich die Ukraine mit dervorläufigen Einigungauf das neu aufgelegte DFCTA-Abkommen zur schrittweisen Angleichung an die Produktions-, Pflanzenschutz- und Qualitätsstandards der EU-Landwirtschaft verpflichtet. Nach wie vor hält die Kommission den Verhandlungsentwurf unter Verschluss.

Für Agrarerzeugnisse sind laut der Brüsseler Behörde Marktzugänge in Abhängigkeit von der „Robustheit der EU-Sektoren“ vorgesehen. Als sensibel eingestuft wurden demnach Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig. Hier spricht die Kommission von nur „moderaten Erhöhungen“. Bei anderen Erzeugnissen dürften die Marktzugänge spürbar größer ausfallen und bis hin zur vollständigen Liberalisierung des Handels gehen, schreibt Agra-Europe.

Steigerungen auch bei sensiblen Gütern

Mittlerweile wurden auch erste Einfuhrquoten für den gesamten EU-Markt publik. Verglichen mit den Freimengen aus 2016 sieht das weiterentwickelte Abkommen bei Geflügelfleisch einen Anstieg der jährlichen Einfuhren von 90.000 Tonnen auf 120.000 Tonnen vor und bei Eiern und Eiweiß von 6.000 Tonnen auf 18.000 Tonnen. Den verhältnismäßig größten Sprung gibt es bei weißem Zucker: Hier steigt die Menge von 20.070 Tonnen auf 100.000 Tonnen. Zum Vergleich: Die im Vorjahr festgelegte Einfuhrobergrenze belief sich auf 262.653 Tonnen. Tatsächlich moderat fällt hingegen das Jahreskontingent für Weichweizen aus. Es steigt von 1 Million Tonnen auf 1,3 Millionen Tonnen. Die Gerstenquote soll um 100.000 Tonnen auf 450.000 Tonnen angehoben werden. Für Mais steigt sie voraussichtlich von 650.000 Tonnen auf 1 Million Tonnen. Das Kontingent für Honig wächst laut Kommission von 6.000 Tonnen auf 35.000 Tonnen, das für Milch und Schlagobers von 10.000 Tonnen auf 15.000 Tonnen. Die Quote für Butter soll von 3.000 Tonnen auf 7.000 Tonnen steigen.

Im Gegensatz dazu bleibt das Kontingent für Schaf- und Rindfleisch auf dem Niveau von 2016 und damit bei 2.250 Tonnen beziehungsweise 12.000 Tonnen. Bei Schweinefleisch ist eine Steigerung auf 40.000 Tonnen in Planung.

Strasser: „Agrarimporte aus Drittstaaten dürfen nicht zu Marktverwerfungen führen und keinen Preisverfall verursachen, der bäuerliche Familienbetriebe unter Druck setzt.“

Ukraine-Handelsabkommen: Agrarpolitik pocht auf fairen Wettbewerb

Eigentlich waren Österreichs Bauernvertreter dem Handelsabkommen positiv gestimmt. „Diese Einigung zeigt, dass Zusammenarbeit möglich ist, aber sie muss auf unseren Standards basieren“, erklärt etwa Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Nachsatz: „Der Schutz unserer landwirtschaftlichen Produktion und des EU-Binnenmarktes bleibt dabei zentral.“ Das sieht auch der Bauernbund so. „Wir begrüßen, dass die Vereinbarung erstmals verbindlich vorsieht, dass die Ukraine ihre Produktionsstandards sukzessive an das EU-Niveau anpassen muss“, erklärt Bauernbund-Präsident Georg Strasser.

Die Erhöhung einzelner Einfuhrquoten schieße aber über das Ziel hinaus. Strasser: „Die angekündigten 100.000 Tonnen Importquote für ukrainischen Zucker lehnen wir ab. Agrarimporte aus Drittstaaten dürfen nicht zu Marktverwerfungen führen und keinen Preisverfall verursachen, der bäuerliche Familienbetriebe unter Druck setzt.“ Noch schärfere Töne schlägt der Dachverband der heimischen Rübenbauern an: „Der vorliegende Vorschlag wird keinem ukrainischen Kleinbauern etwas bringen. Die Profiteure sind die großen Agrarholdings der Ukraine.“ Man werde nicht müde, das auch in Brüssel zu betonen, teilen die Verbandsvertreter mit.

Kontrollen gefordert

Aus dem Landwirtschaftsministerium teilt man diesbezüglich mit, Österreich setze sich weiterhin klar für faire Wettbewerbsbedingungen und eine starke heimische Landwirtschaft ein. „Wichtig ist, dass auch bei sensiblen Produkten wie Zucker und Getreide ein ausgewogenes Verhältnis gefunden wird, um stabile Märkte zu gewährleisten“, wird betont.

„Nur wenn gleiche Regeln für alle gelten, kann ein fairer Wettbewerb gelingen. Das ist unser Ziel“, so Totschnig. Insofern erwarte er eine engmaschige Kontrolle bei der Umsetzung des Abkommens, regelmäßige Berichte der EU-Kommission zur Einhaltung der Standards inklusive.

Fortschrittsberichte ab 2028

„Die EU-Kommission ist in der Verantwortung, die heimische Produktion und damit die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln innerhalb der EU nicht aufs Spiel zu setzen“, ist Bauernbund-Chef Strasser überzeugt.

Bleibt abzuwarten, wie die Einhaltung der Standards künftig überwacht wird. Vorerst ist nur bekannt, dass die Regierung in Kiew für die Bereiche Tierwohl, Pflanzenschutz und Tierarzneimittel ab 2028 jährliche Fortschrittsberichte liefern soll.

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