Gutschrift für Bäuerinnen und Bauern

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SVS-Gutschrift bringt finanzielle Entlastung direkt zu den Höfen

Sämtliche Sparten der österreichischen Landwirtschaft sind von den massiven Teuerungen bei Energie, Treibstoff und Betriebsmittel stark betroffen. Das im Sommer beschlossene Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht finanzielle Entlastungen schon für dieses Jahr sowie weitere strukturelle Maßnahmen vor. Im ersten Schritt wurde der Fokus auf besonders betroffenen Gruppen sowie Familien gelegt. Im Paket enthalten sind auch Entlastungen für Unternehmen und für die Landwirtschaft. So ist eine Gutschrift von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 100 bis 500 Euro vorgesehen. Diese Gutschrift wird für alle anspruchsberechtigten Personen in der kommenden Beitragsvorschreibung im Herbst berücksichtigt.

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SVS-Gutschrift bringt finanzielle Entlastung direkt zu den Höfen

Zur Abfederung der Teuerung wird eine einmalige außerordentliche Beitragsgutschrift, gestaffelt in der Höhe von 100 bis 500 Euro, bei der Vorschreibung im Herbst gewährt. Neben Selbständigen mit geringem Einkommen haben auch Personen aus der Land- und Forstwirtschaft Anspruch.

Die Beitragsgutschrift wird schlagend bei einer Beitragsgrundlage bis zu 2.900 Euro, das entspricht ca. 14.300 Euro Einheitswert (Einzelperson) beziehungsweise ca. 63.600 Euro Einheitswert (Ehegattenbetrieb). Gutschrift von bis zu 500 Euro erfolgt mit der dritten Quartalvorschreibung im Oktober 2022.

Die Feststellung und Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zum 1. September 2022, wobei die letzte endgültig festgestellte Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung maßgeblich ist. Liegt eine solche nicht vor, wird die vorläufige Beitragsgrundlage herangezogen. Nachträglich festgestellte Sachverhaltsänderungen oder Änderungen der Beitragsgrundlage werden nicht berücksichtigt.

Nähere Informationen über das Ausmaß der außerordentlichen Gutschrift finden Sie online auf der Homepage derSVS.

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