Haushaltsstrom auf Höfen wird oft über Betriebszähler bezogen

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Stromkostenbremse jetzt auch für bäuerliche Haushalte

Um dem massiven Anstieg der Stromkosten zu begegnen, hat die Bundesregierung per 1. Dezember 2022 eine Stromkostenbremse eingeführt.  Da der Haushaltsstrom auf Bauernhöfen aber häufig über einen betrieblichen Stromzähler bezogen wird, dem das Lastprofil „Landwirtschaft“ zugeordnet ist, sind viele Landwirte bisher bei dieser Unterstützungsvariante nicht berücksichtigt worden. Ein Beschluss im Parlament vom 25. Jänner 2023 sorgt nun für eine Gleichbehandlung von Landwirtschaft sowie Gewerbe bei der Stromkostenbremse.

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Stromkostenbremse jetzt auch für bäuerliche Haushalte

Speziell für diese Fälle in der Landwirtschaft wurde nun ein eigenes Antragsmodell ausgearbeitet, erklärt LandwirtschaftsministerNorbert Totschnig: „Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden und bäuerliche Haushalte wie alle anderen auch zu unterstützen, braucht es dieses Antragsmodell, um sicherzustellen, dass auch sie über die Stromkostenbremse für alle Haushalte mit bis zu 500 Euro pro Jahr entlastet werden.“ Neben den Haushalten mit landwirtschaftlichen Lastprofilen sollen künftig auch Haushalte mit gewerblichen Lastprofilen den Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen können.

Benachteiligung aus dem Weg geräumt

„Der Bauernhof ist nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Lebensmittelpunkt und Wohnort. Bäuerinnen und Bauern dürfen keine Benachteiligung erfahren, gerade in Zeiten großer Unsicherheiten“, ergänzt Bauernbund-PräsidentGeorg Strasser. Laut dem Minister betreffe diese Maßnahme insgesamt rund 150.000 bäuerliche Familien. Die Antragstellung soll noch im Frühjahr möglich sein. Bis dahin sollen die letzten Details zur Abwicklung der Verordnung erarbeitet werden.

Anträge bis Ende Mai 2023

„Mit dem Antragsmodell stellen wir sicher, dass auch alle bäuerlichen Haushalte mit der Stromkostenbremse entlastet werden können. Zusätzlich entlasten wir landwirtschaftliche Betriebe mit dem 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss“, so Totschnig.Etwaige Doppelförderungen werden dabei ausgeschlossen. Ferner ist geplant, dass Anträge noch im Frühjahr 2023 bis zum Ende Mai 2023 gestellt werden können. Mit 1. Juni 2023 soll die Novelle auf den Stromrechnungen dann für die Dauer von 19 Monaten gültig werden, ergänzt die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) in einer Aussendung.

„Danke an die Bundesregierung, allen voran Finanzminister Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, dass sie diese Lösung auf den Weg gebracht und somit eine wichtige zusätzliche Entlastung für alle bewirkt haben”, so der Präsident der LKÖ,Josef Moosbrugger. Positiv wertet er zudem, dass größere Familien und somit Haushalte mit mehr als drei Hauptwohnsitzgemeldeten ein Top-up für den erhöhten Stromverbrauch beantragen können. Außerdem sei es wichtig,ein digitales und unbürokratisches Antragssystem zu bekommen, „sodass solche Maßnahmen mehr Nutzen als Mühe mit sich bringen”, meint Moosbrugger.

Klaus Lindinger, Bauernbund-Abgeordneter im Nationalrat aus Oberösterreich, berichtete von schwierigen Verhandlungen im Vorfeld. Umso erfreulicher sei, dass eine Lösung gefunden werden konnte. Lindinger: „Leider ist das Verständnis für die Bedürfnisse der Bauernschaft nicht von vornherein bei allen Fraktionen gleich hoch.“

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