Mein gutes Recht: Trendwende im Umgang mit dem Wolf
Die Diskussion um den Schutzstatus des Wolfes hat eine entscheidende Wendung genommen. Lange galt der Wolf in Europa – und insbesondere in Österreich – als streng geschützte Tierart. Mit dem Beschluss des EU-Parlaments vom 8. Mai 2025 wurde der Schutzstatus jedoch herabgestuft, was künftig jagdliche Eingriffe erleichtert.
Warum wurde der Schutzstatus des Wolfes gesenkt?
Der bisherige Status des Wolfs in Anhang IV der FFH-Richtlinie untersagte jegliches absichtliches Töten, Fangen oder Stören. Nun soll er in Anhang V gelistet werden, wodurch regulierende Maßnahmen möglich werden – insbesondere dann, wenn der „günstige Erhaltungszustand“ nicht gefährdet ist.
Gerichtshof-Urteil mit Signalwirkung
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Juni 2025 besagt, dass bei großflächig lebenden Tierarten wie dem Wolf nicht jedes EU-Mitglied separat den Erhaltungszustand bewerten muss. Länder mit wenig eigenem Lebensraum, wie Österreich, dürfen länderübergreifend beurteilen, ob eine Regulierung zulässig ist.
Was bedeutet das für Tirol?
In Tirol wird seit Jahren um die Koexistenz von Landwirtschaft und Wolf gerungen. Die neue Rechtslage eröffnet die Möglichkeit, gezielt auf Wolfsvorkommen zu reagieren – immer unter der Voraussetzung, dass keine Gefahr für den Fortbestand der Gesamtpopulation besteht. Besonders für die Almwirtschaft bringt das Hoffnung auf eine bessere Balance zwischen Naturschutz und Praxis.
Wird der Wolf in Tirol gejagt?
Noch nicht. Derzeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden. Bevor konkrete Maßnahmen erfolgen, müssen nationale Gesetze angepasst und gegebenenfalls Wolfsmanagementpläne erarbeitet werden. Diese müssen auch auf regionale Akzeptanz, Herdenschutz und ökologische Eignung Rücksicht nehmen.