Mein gutes Recht: Papamonat für Land- und Forstwirte
Erwerbstätige Väter, die nach der Geburt ihres Kindes eine berufliche Pause einlegen möchten, können den Familienzeitbonus (Papamonat) beantragen. Dabei wird die Erwerbstätigkeit für 28 bis 31 Tage unterbrochen, um sich ausschließlich der Familie zu widmen.
Antragstellung & Fristen
Antrag: Vor Antritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger einreichen.
Arbeitgeber informieren: Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin.
Tatsächlicher Antritt: Innerhalb einer Woche nach der Geburt bekanntgeben.
Wichtig: Der Papamonat wird vollständig für dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet.
Voraussetzungen für den Familienzeitbonus
Konsumation innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt
Tagessatz 2024: € 54,87 pro Tag (jährliche Anpassung im Jänner)
Zusätzliche Anforderungen:Bezug von FamilienbeihilfeGemeldeter Wohnsitz & gemeinsamer Haushalt mit dem KindMittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
Seit 2024: Auch für Land- & Forstwirtschaft möglich
Bisher konnten hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen den Familienzeitbonus nicht nutzen, da eine kurzfristige Abmeldung von der Sozialversicherung nicht möglich war. Dank einer Gesetzesänderung bleibt die Pflichtversicherung (Pensions- & Krankenversicherung) nun aufrecht, und die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit muss glaubhaft belegt werden.
Nachweis der Unterbrechung
Mögliche Nachweise sind z. B.:
Einsatz einer bezahlten, betriebsfremden Hilfskraft
Eidesstattliche Erklärung einer unbezahlten Hilfskraft mit Stundenaufzeichnungen
Rechtsanspruch auf den Papamonat
Laut §11 Väterkarenzgesetz (VKG) haben Väter einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung anlässlich der Geburt ihres Kindes. Arbeitgeber dürfen diese Freistellung weder verweigern noch einschränken.