Mehr Ruhegeld für Altbauern
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums beziehen rund 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern eine Mindestpension und haben somit Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Zum Jahresbeginn wurde der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8 Prozent auf 1.110 Euro erhöht. Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Ruheständler zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30 Prozent der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Das ergibt für die Mindestpensionen eine einmalige Direktzahlung von rund 330 Euro. Die Auszahlung soll im März erfolgen.