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LBG-Analyse des Regierungsprogramms: Wo steuerliche Entlastungen kommen sollen

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LBG-Analyse des Regierungsprogramms: Wo steuerliche Entlastungen kommen sollen

Im Regierungsprogramm von Volkspartei und Grünen finden sich laut LBG Österreich (Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung) eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungs­maßnahmen für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, unter anderen eine Senkung des Einkommensteuer- und Körper­schaftsteuertarifs, eine Ausweitung des investitionsunabhängi­gen Gewinnfreibetrages oder eine weitere Erhöhung der steu­erlichen Freigrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ebenso wie eine Erhöhung des Familienbonus.

Branchenspezifisch finden sich Entlastungsmaßnahmen ins­besondere für die Immobilienwirtschaft, den Tourismus und die Landwirtschaft, Schwerpunktsetzungen für Gründer und Start-ups sowie Neuerungen im Wirtschaftsrecht mit Einfluss auf die Rechtsformwahl für Unternehmen.

Das Steuersystem soll durch eine Neukodifikation des Einkom­mensteuerrechts wieder ein Stück verständlicher und transpa­renter – hoffentlich auch ein Stück unbürokratischer – werden.

“Besonders fällt auf, dass das gesamte Regierungsprogramm 2020 – 2024 die deutliche Handschrift der Ökosozialen Markt­wirtschaft trägt, mit einem starken Fokus auf eine nachhaltige Gesellschaft im Einklang mit ökologischen, sozialen und markt­wirtschaftlichen Zielen. Als ein Teilstück davon ist eine umfas­sende ökosoziale Steuerreform in Vorbereitung”, erklärt LBG-Geschäftsführer Heinz Harb.

Die Vorhaben sind laut Harb ambitioniert und begrüßenswert: “Wir erwar­ten das Inkrafttreten wesentlicher steuerlicher Entlastungs­maßnahmen bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020 – 2024.”

Die LBG empfiehlt eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der – allenfalls anzupassenden – Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen.

LBG-Leitfaden zum Regierungsprogramm

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