Hausgrille

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Hausgrille und Larven künftig im Essen erlaubt

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Hausgrille und Larven künftig im Essen erlaubt

Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen künftig in allen Ländern der Europäischen Union (EU) auf den Tellern landen. Die EU stuft den Verzehr dieser beiden Insekten als unbedenklich ein und sieht Chancen für die Humanernährung.

In der „Farm to Fork”-Strategie der EU-Kommission bezeichnet diese Insekten als alternative Proteinquelle, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung unterstützen könne. Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen einen langen Zulassungsprozess durchlaufen. Der gelbe Mehlwurm und Heuschrecken sind in der EU schon zugelassen. Getrocknet als Snack oder gemahlen als Zutat mit einem Anteil von maximal zehn Prozent in Keksen, Nudeln, Brot, Frühstücksflocken oder anderen proteinhaltigen Produkten.

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