Waldbrand Berggebiet

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Forstministerium stockt Mittel zur Waldbrandbekämpfung auf

Bereits 69 dokumentierte Waldbrände gab es 2024 in Österreich. Insgesamt 82 Hektar Forst fielen den Flammen zum Opfer. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BML) stockt deshalb die im Waldfonds zur Verfügung stehenden Mittel zur Waldbrandprävention auf insgesamt 15,4 Mio. Euro auf.

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Forstministerium stockt Mittel zur Waldbrandbekämpfung auf

Erst kürzlich kam es im Rosaliengebirge, im niederösterreichisch-burgenländischen Grenzgebiet zu einem Waldbrand. Beim 69. Brandereignis in bewaldetem Gebiet im heurigen Jahr standen 200 Feuerwehrleute im Einsatz. DasRisiko für Waldbrändesteigt, nicht zuletzt wegen der zunehmenden Zahl an Hitzetagen, wiewohl die feuchte Witterung im heurigen Jahr nur regional erhöhtes Risiko ausweist. „Um auf das stark gestiegene Waldbrandrisiko zu reagieren, haben wir die Mittel für die Waldbrandprävention um 4,4 Millionen Euro im Rahmen des Waldfonds aufgestockt. Insgesamt stehen nun 15,4 Millionen Euro zur Verfügung“, schildert Forstminister Norbert Totschnig.

Förderung für Präventions- und Schulungsmaßnahmen

Die Mittel seien zur Unterstützung der Feuerwehren bei der Anschaffung von Spezialgerät und Ausrüstung zur Waldbrandbekämpfung sowie zur Errichtung von Löschteichen reserviert. Aber auch Projekte zur Einsatzplanung und Bewusstseinsschulung werden gefördert. Ein solches ist dieWaldbrandübungsanlage des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes. Rund 500 Florianijünger wurden am Gelände bereits auf die besonderen Anforderungen für Einsätze bei Waldbränden geschult, 336.000 Euro ließ man sich die Anlage kosten. Förderfähig sind weiters Maßnahmen zur Weiterbildung der Bürger. Denn nach wie vor sind 85 Prozent der Waldbrände menschlichem Verschulden zuzuordnen, etwa durch achtlos weggeworfene Zigaretten, Feuerwerkskörper oder Lagerfeuer.

Einheitliche Schadenersatzregelung

Seit Juli sind außerdem bundesweit einheitliche Regelungen für Waldbrandbekämpfungskosten in Kraft. Waldbrände bis 30 Hektar werden nunmehr pauschal (je nach Größe, Art und Dauer des Brandes) abgerechnet. Sind größere Flächen betroffen oder bestehen Schadenersatzforderungen Dritter bleibt es bei einer individuellen Abrechnung, heißt es aus dem Ministerium. Die entsprechenden Antragsformulare für Beihilfen und Entschädigungen stehen Betroffenen, Gemeinden und Feuerwehren auf derWebsite des BMLzum Download zur Verfügung.

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