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EU-Bio-Verordnung: Bauernbund fordert Aufschub bis 2022

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EU-Bio-Verordnung: Bauernbund fordert Aufschub bis 2022

Durch die Corona-Krise in Europa verzögere sich die Ausarbeitung der erforderlichen Rechtstexte der EU, was die neue EU-Bio-Verordnung betrifft, die im Mai 2018 beschossen wurde und mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten soll, heißt es aus dem Österreichischen Bauernbund. Diese Verordnung enthalte aber viele und teils sehr komplexe Punkte, die trotz immer knapper werdendem Zeitplan nach wie vor nicht bis ins letzte Detail ausverhandelt wurden. Deshalb fordert Bauernbund-Präsident Georg Strasser eine Verschiebung auf 2022: „Aus unserer Sicht ist eine gut vorbereitete Umsetzung ab dem Jahr 2021 unrealistisch. Wir fordern deshalb die EU-Kommission auf, die Umsetzung der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr zu verschieben.”

Österreichs Biobauern mussten in den vergangenen Monaten infolge eines EU-Bio-Audits der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 zahlreiche Änderungen durchführen. „Dieses Audit hat bei vielen Biobäuerinnen und Biobauern zu großer Verunsicherung geführt. Dem Bauernbund ist es deshalb ein großes Anliegen, dass wir nötige Änderungen und Anpassungsmapnahmen im Bio-Bereich gut vorbereiten können.“ Diese Forderung sei im Sinne aller EU-Bürger, der Bauern ebenso wie der Konsumenten. “Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Agrarmärkte noch nicht absehbar. Bei derartigen Unsicherheiten zudem eine aufwendige Systemumstellung durchzuführen, würde unsere Biobetriebe überfordern.“.

Der Österreichische Bauernbund setzt auch auf die Unterstützung von Bauernverbänden in anderen EU-Mitgliedstaaten, um die Verschiebung zu erreichen.

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