Warnung vor Waldbrandgefahr
Seit Jahresbeginn gab es in Österreich bis Ende Juli etwa160 dokumentierte Waldbrändemit einer verbrannten Fläche von insgesamt56 Hektar. Akute Waldbrandgefahr bestehe aber aktuell nicht. Allerdings gibt es einige Regionen mit einem etwas erhöhtem Risiko. Die Bezirkshauptmannschaften haben deshalb seit Jahresbeginn für Gebiete mit hoher Waldbrandgefahr Waldbrandverordnungen erlassen. Damit ist das Feueranzünden und Rauchen im Wald und in der Nähe des Waldes für folgende Regionen vollständig verboten, um Menschen, Tiere und Natur zu schützen:
Burgenland (Bezirke Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See, Mattersburg, Eisenstadt-Umgebung, Oberpullendorf, Oberwart),
Niederösterreich (Bezirke Bruck an der Leitha, Mödling, Baden, Neunkirchen, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Melk, Mistelbach, Waidhofen an der Ybbs, Waidhofen an der Thaya, Gmünd, Scheibbs, Tulln, Korneuburg, Lilienfeld, Krems an der Donau, Krems-Stadt, St. Pölten und St. Pölten Stadt, Zwettl),
Oberösterreich (Bezirke Kirchdorf, Wels-Land, Wels-Stadt, Eferding, Grieskirchen, Vöcklabruck, Gmunden, Steyr-Land und Stadt Steyr, Rohrbach, Urfahr-Umgebung, Perg, Freistadt, Schärding, Braunau und Ried),
Tirol (Bezirke Landeck, Imst und Kufstein) und
Steiermark (Bezirke Voitsberg, Murau, Liezen, Murtal).
Darüber hinaus gilt generell in ganz Österreich ein achtsamer Umgang mit Feuer. Es ist zum Beispiel verboten, brennende oder noch glimmende Dinge wie Zigaretten oder Streichhölzer einfach wegzuwerfen. Außerdem darf laut Forstgesetz im Wald und in seiner Nähe nur jemand Feuer machen, der ausdrücklich dazu berechtigt ist. Landwirtschafts-, Forst-, Umweltminister Norbert Totschnig warnt: „Mehr als 8 von 10 Waldbränden verursacht der Mensch. Wer sich im Wald aufhält hat die Verpflichtung, sich verantwortungsvoll zu verhalten.“
Die 5 Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden im Überblick:
Im Wald nicht rauchen.
Die Glut von Rauchwaren oder unachtsam entsorgter Zigaretten kann Brände auslösen.
Kein Feuer im Wald entzünden.
Lagerfeuer, Grillfeuer sowie das Ausbringen von Asche oder Glut im Wald oder in der Nähe des Waldes können außer Kontrolle geraten und so zur Katastrophe führen.
Vorsicht beim Umgang mit Brauchtumsfeuern und Feuerwerk in der Nähe von Wäldern.
Funkenflug kann die trockene Vegetation entzünden und einen Waldbrand verursachen.
Verbote bei Waldbrandgefahr beachten.
Behördliche Verbote in besonders waldbrandgefährdeten Gebieten sind strikt einzuhalten, eine Übertretung kann mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.
Waldbrände sofort der Feuerwehr (122) melden.
Bei Waldbränden ist rasches Handeln und eine schlagkräftige Bekämpfung durch speziell trainierte Einsatzkräfte notwendig.