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Abschussverordnung für Wolf im Tiroler Unterland

Im Gemeindegebiet Wildschönau wurden in einem Almgebiet zwei tote Schafe aufgefunden, zwei weitere mussten aufgrund schwerer Verletzungen notgetötet werden. Die Jägerschaft wurde informiert, es besteht Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.

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Abschussverordnung für Wolf im Tiroler Unterland

In einem Almgebiet im Gemeindegebiet Wildschönau (Bezirk Kufstein) wurden Anfang vergangener Woche sowie Donnerstag insgesamt zwei tote Schafe und zwei verletzte Schafe aufgefunden, die aufgrund der Schwere der Verletzungen notgetötet werden mussten. Nach Begutachtung durch die örtlich zuständigen Amtstierärzte besteht der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Diese ist mit Kundmachung heute, Freitag, in Kraft getreten. Sie gilt für die Dauer von acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft wurde informiert.

Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bereits sieben Abschussverordnungen erlassen, zwei davon konnten von der Jägerschaft erfüllt werden. Abgesehen von dieser Abschussverordnung sind nach Rissereignissen noch zwei weitere im Ötztal sowie eine im Stubaital und eine in Osttirol aufrecht.

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