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Verlustersatz II für Schweine- und Legehennenhalter

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Verlustersatz II für Schweine- und Legehennenhalter

Wie im Februar angekündigt, gibt es jetzt einen weiteren „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“. Mit dem Covid-Verlustausgleich sollen die wirtschaftlichen Einbußen infolge der Lockdown-Maßnahmen, speziell durch Gastro- und Hotellerie-Schließungen, abgegolten werden.

Die Details für den Ausgleichszeitraum und die Fördersätze stehen jetzt fest. Auch dieses Mal werden die Antragstellung sowie die Auszahlung über die AMA abgewickelt. Seit Monaten befänden sich die Schweinebauern nach pandemiebedingten Marktverwerfungen und einer Flut an deutschem Billigfleisch, infolge der ersten ASP-Fälle, in einer wirtschaftlich dramatischen Situation, so Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger aus Oberösterreich: „Damit wird ihnen zumindest ein Teil ihres Einkommensverlustes abgegolten“.

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