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EUDR: EU-Parlament zeigt „rote Karte“

Das EU-Parlament hat die Europäische Kommission per Entschließung zur Überarbeitung der Entwaldungsverordnung (EUDR) aufgefordert. Was das nun für das umstrittene Regelwerk bedeutet.

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„Wir wollen die Entwaldungsverordnung nicht abschaffen, sondern verbessern“, so der ÖVP-Agrarsprecher und Abgeordnete des Bauernbundes im EU-Parlament, Alexander Bernhuber, am Mittwoch. Als Mitglied des Umweltausschusses war Bernhuber federführend für den diese Woche verabschiedeten Entschließungsantrag verantwortlich.

Konkret stößt den Parlamentariern – wie zuvor den Ausschussmitgliedern – die im Mai von der Kommission vorgelegte Durchführungsverordnung zur Einstufung der Länder nach Entwaldungsrisiko sauer auf. Bernhuber: „Die derzeitige Einstufung von Ländern in Risikokategorien muss dringend überarbeitet werden.“ Bekanntlich sieht der Kommissions-Entwurf ein dreistufiges System vor, welches vorerst nur Russland, Weißrussland, Nordkorea und Myanmar als Länder mit hohem Entwaldungsrisiko ausweist. Südamerika wird hingegen ein mittleres Risiko attestiert, den EU-Staaten ein niedriges. „Österreich soll dieselben Auflagen erfüllen wie Länder mit großflächiger Entwaldung. Das ist weder verhältnismäßig noch zielführend, fachlich nicht nachvollziehbar und politisch nicht akzeptabel“, so der Bauernbündler.

Bernhuber: „Das ist weder verhältnismäßig noch zielführend, fachlich nicht nachvollziehbar und politisch nicht akzeptabel.“

EUDR: EU-Parlament zeigt „rote Karte“

Das sieht auch eine breite Mehrheit der EU-Abgeordneten so. 373 von ihnen stimmten am Mittwoch für den Antrag. Die vormalige EUDR-Berichterstatterin und CDU-Abgeordnete Christine Schneider bezeichnet das als „starkes Zeichen, dass das Parlament der Kommission die rote Karte gezeigt hat“, wird sie von Agra-Europe zitiert.

In dem nun an die EU-Kommission übermittelten Bericht drängt das Parlament darauf, dass nationale Gegebenheiten stärker berücksichtigt und weder Land- und Forstwirte noch Industrie über Gebühr mit Nachweispflichten belästigt werden. Weiters fordern sie eine vierte, sogenannte Null-Risiko-Kategorie für diejenigen Mitgliedstaaten und Drittländer, in denen nachweislich keine Entwaldung stattfindet. Auf eine solche drängt auch eineMehrheit der EU-Agrarminister.

Zustimmung in der Forst- und Holzwirtschaft

In ihrer anhaltenden Kritik bestätigt sehen sich nach dem Beschluss die heimischen Branchenvertreter der Wertschöpfungskette Holz. „Die Entscheidung zeigt eindeutig, dass die Kritik aus Mitgliedstaaten, Wirtschaft und nun auch dem EU-Parlament berechtigt ist. Vereinfachungen für Länder mit nachhaltiger Forstwirtschaft sind der einzig logische nächste Schritt“, ist Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, überzeugt. Von einer „Niederlage für die Kommission“ spricht gar der Obmann des Fachverbandes der Holzindustrie, Erlfried Taurer, und ergänzt: „Ich appelliere an die Kommission, dieses Votum der demokratisch gewählten Mitglieder des Parlaments umzusetzen.“ Für den Fachverbandsobmann sei einzig ein Aussetzen der EUDR ein gangbarer Weg, wiewohl man das generelle Ziel, Entwaldung zu verhindern, unterstütze. Das sieht auch der Abgeordnete Bernhuber so: „Ziel ist ein effektiver Schutz vor Entwaldung, der gleichzeitig verlässliche Produzenten nicht unter Generalverdacht stellt.“

Die Europäische Kommission ist übrigens rechtlich nicht verpflichtet, den Entschließungsantrag des Parlaments aufzugreifen. Man werde dennoch intensiv verhandeln, verlautete aus Straßburg. Stand jetzt tritt die EUDR mit 30. Dezember in Kraft. Ausgang ungewiss.

Der Entschließungsantrag stehthierzur Verfügung.

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