Lange gefordert, nun umgesetzt: Wölfe können nach Beschluss der Novelle zum Tiroler Jagdgesetz bei konkreten Gefahrensituationen auch ohne vorherige Verordnung entnommen werden. Ist beispielsweise ein Angriff im Almgebiet absehbar, kann eine berechtigte Person mit Einverständnis des Jagdausübungsberechtigten einen Wolf bei unmittelbarer Gefährdung von Nutztieren entnehmen.
„Die Novelle wird das Tiroler Wolfsmanagement schneller und damit effizienter machen. Für die Bäuerinnen und Bauern ist das ein wichtiger Schritt, der von uns als Interessenvertretung auch gefordert wurde. Dass hier alle Beteiligten den Ernst der Lage erkannt haben und diese entscheidende Weichenstellung gemeinsam mit uns vorangetrieben haben, ist ein wichtiger Schritt für die künftige Entwicklung der Tiroler Almwirtschaft“, so LK-Präsident Josef Hechenberger.
Der Tiroler Jägerverband zeigt sich ebenfalls mit der Novelle zufrieden, unterstreicht jedoch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: „Voraussetzung für eine funktionierende und rechtssichere Entnahme ist der laufende wechselseitige Austausch – und dass im jeweiligen Jagdgebiet für den Wolf neben einer gültigen Tiroler Jagdkarte eine schriftliche Jagderlaubnis des Jagdausübungsberechtigten vorliegt“, betont Landesjägermeister Anton Larcher.
Mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie
Für VP-Jagdsprecher Michael Jäger wird ein zentraler Schritt zur Stärkung und Sicherheit der Alm- und Weidewirtschaft gesetzt: „Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war die Herabstufung des Wolf-Schutzstatus auf EU-Ebene im Sommer 2025. Unmittelbar danach habe das Land Tirol intensive Gespräche mit allen Betroffenen aufgenommen – von Landwirtschaft über Almwirtschaft bis hin zur Jägerschaft. Die Novelle tritt mit 1. April (Beginn Jagdsaison) in Kraft und gilt damit rechtzeitig zur kommenden Almsaison. Diese Novelle ist ein echter Meilenstein für Tirol. Sie bringt mehr Flexibilität, deutlich weniger Bürokratie und vor allem raschere Hilfe für unsere Bäuerinnen und Bauern sowie das Almpersonal."
Was ist neu am Tiroler Jagdgesetz?
Neben dem bisherigen bewährten Verordnungssystem wird ein zusätzliches, noch schnelleres Verständigungssystem eingeführt.
Somit kann zukünftig – sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ein Wolf auch ohne Verordnung der Landesregierung entnommen werden.
Schnelles, unbürokratisches Handeln wird ermöglicht.
Unter klar definierten Voraussetzungen können nun auch Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer sowie Almpersonal tätig werden und Wölfe entnehmen, sofern sie über eine gültige Tiroler Jagdkarte und entsprechende Jagderlaubnis verfügen.
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