Der Vorschlag der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) sowie zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 liegt seit dem vorigen Sommer auf dem Tisch. Und er bedeutet eine grundlegende Veränderung der Struktur, was für großen Unmut bei den bäuerlichen Interessensvertretern sorgt. Die bewährte Zwei-Säulen-Struktur soll abgeschafft und die GAP-Gelder um circa 20 Prozent auf 300 Milliarden gekürzt werden. „Eine Kürzung der finanziellen Mittel werden wir nicht akzeptieren. Wir fordern gleich viel Geld wie bisher plus einen Inflationsausgleich“, betonte Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger im Zuge einer Arbeitsreise in Brüssel.
Der Verlust der zweiten Säule wäre für Österreich besonders schmerzvoll, da dort bislang überproportional viele Mittel (ÖPUL-Maßnahmen, Ausgleichszulage, Jungbauern- und Investitionsförderungen etc.) abgeholt werden konnten. „Wenn die Bäuerinnen und Bauern weiterhin Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im gleichen Ausmaß erbringen sollen, dann wird es dafür auch eine Abgeltung brauchen. Ansonsten müssen die Anforderungen heruntergeschraubt werden. Das ist nicht nur eine landwirtschaftliche, sondern eine gesellschaftspolitische Entscheidung“, so Langer-Weninger.
Der sogenannte „Single-Fonds“ soll über nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) verwaltet werden. In diesem Topf müssen Agrarförderungen künftig mit anderen Bereichen wie zum Beispiel Kohäsionspolitik oder Migration und Sicherheit konkurrieren. Es droht ein Verteilungskampf auf nationaler Ebene. Langer-Weninger sieht diese „Renationalisierung“ äußerst kritisch, da es für die nationalen Strategiepläne keine Vorgaben gibt und diese von den Mitgliedsstaaten völlig unterschiedlich ausgestaltet sein können: „Das würde auch zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU führen. In Zeiten wie diesen so eine Abkehr von einem funktionierenden System zu machen, ist nicht verständlich.“ Sie warnt daher ausdrücklich davor, GAP- Gelder zurückzunehmen und die Mittel anderweitig zu verwenden.
Eine Kürzung der finanziellen Mittel werden wir nicht akzeptieren. Wir fordern gleich viel Geld wie bisher plus Inflationsausgleich.
Michaela Langer-Weninger
Kommt doch noch ein höheres Agrarbudget?
Auf Grund der scharfen Kritik von Seiten der Bauernschaft, die im Dezember in einer großen Demonstration in Brüssel gipfelte, scheint langsam aber sicher Bewegung in die Debatte zu kommen. Das Agrarbudget könnte nun doch höher ausfallen als ursprünglich vorgeschlagen. So gibt es Überlegungen der EU-Kommission, 45 Milliarden Euro außerhalb der GAP-Zweckwidmung „den ländlichen Räumen“ zukommen zu lassen. Weitere 45 Milliarden Euro an vorgezogenen Mitteln soll es im Abtausch für Mercosur geben. Somit stünde mit knapp 390 Milliarden Euro etwas mehr Budget als bisher zur Verfügung – wohlgemerkt, dass es sich dabei bislang nur um Versprechungen und keinen neuen Gesetzesvorschlag handelt. Für Österreich würde laut aktuellem Stand trotzdem weniger Geld abfallen: Statt bisher 9 Milliarden Euro nur 7,3 Milliarden Euro. Grund dafür ist, dass Österreich schon bisher weniger Mittel aus der Kohäsionspolitik erhalten hat. „Das gilt es als nächstes zu verhandeln. Wir brauchen jedenfalls das gleiche Budgetvolumen wie bisher“, stellt die Agrarlandesrätin unmissverständlich klar.
Geht es nach der EU-Kommission, will man sich dieses Mal ein Übergangsjahr „ersparen“. Dafür muss jedoch bis Ende 2026 der MFR fixiert sein, da die Mitgliedsstaaten 2027 Zeit für die nationale Ausgestaltung der GAP brauchen. Gesprächen zu folge ist man in Brüssel aktuell vorsichtig optimistisch, dass der Zeitplan hält.
Industrieemissionsrichtlinie: Anliegen aus OÖ in Brüssel eingebracht
Die aktuelle Novellierung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) stellt viele landwirtschaftliche Betriebe – insbesondere im tierhaltungsstarken Bundesland Oberösterreich – vor massive Herausforderungen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen und die damit verbundene Investitionsunsicherheit sorgen für große Verunsicherung: „Im Schweinebereich gibt es derzeit kaum Investitionen“, betont Oberösterreichs Agrarlandesrätin.
Besonders problematisch ist die vorgesehene Anwendung der „bestverfügbaren Technik“. Die entsprechenden Vorgaben aus Brüssel sollen erst heuer im September festgelegt werden, während die nationale Umsetzung bereits bis 1. Juli 2026 erfolgen muss. Das bedeutet: Betriebe müssen demnächst Genehmigungsverfahren durchlaufen, ohne zu wissen, welche Standards später gelten. Zwar arbeitet die EU derzeit an einem sogenannten Omnibus-Paket mit geplanten Erleichterungen, doch diese greifen aus Sicht Langer-Weningers zu kurz.
Bei einem Termin mit der Kabinettchefin der Umweltkommissarin konnten die Anliegen der oberösterreichischen Bäuerinnen und Bauern dargebracht werden, wofür es durchaus Verständnis gab. Zudem wurden weitere Gespräche zugesichert.
Neben der EU-Kommission sieht Langer-Weninger auch das Europäische Parlament in der Verantwortung, da durch den Omnibus der Gesetzgebungsprozess wieder geöffnet ist. Auf Landesebene wurde vergangene Woche zusätzlich eine Resolution eingebracht, um alle politischen Hebel zu nutzen.
Renaturierung: Von der Leyens „heilige Kuh“
Dagegen ist die Wiederherstellungsverordnung der Natur – entgegen den Erwartungen agrarischer Interessensvertreter – nicht auf der Agenda des Umwelt-Omnibus. Die Renaturierung gilt als „heilige Kuh“ der Kommission aus der ersten Amtszeit von Präsidentin Ursula von der Leyen. Langer-Weninger dazu: „Die Zeiten haben sich geändert und damit auch die Prioritäten“. Doch wie die oberösterreichische Delegation in Brüssel hörte, dürfte der Zug auf europäischer Ebene bereits abgefahren sein. Für die finanziell kostspieligen Maßnahmen sind auch keine Gelder von der EU vorgesehen. Zudem sei die Ausgangslage in den Mitgliedsstaaten völlig unterschiedlich. In Österreich wird versucht bestehende Instrumente wie ÖPUL-Maßnahmen als Basis für das Monitoring zu nutzen.
Derweil tickt die Zeit, denn bis September müssen die Mitgliedsstaaten nationale Renaturierungspläne vorlegen. „Die EU war hier selbst in Verzug, indem Entscheidungen verzögert getroffen und Vorgaben später bekannt gegeben wurden. Nun verlangt man von den Mitgliedsstaaten eine fristgerechte Umsetzung“, zeigt Hubert Huber, Leiter der Abteilung Land- und Forstwirtschaft, wenig Verständnis dafür. Für ihn ist der Zeitplan daher realistisch nicht haltbar: „Wir hoffen immer noch auf eine Verschiebung der Frist.“
Unterstützung erhielt man dafür bei Gesprächen mit deutschen Bauernvertretern. Auch dort ist die Finanzierung völlig offen und hofft man auf mehr Zeit für die Ausgestaltung der nationalen Pläne.
Freihandelsabkommen Mercosur und Indien
Das Mercosur Abkommen mit südamerikanischen Staaten dürfte demnächst zumindest vorläufig in Kraft treten. Es gilt als Abkommen „alter Generation“ mit unzureichenden Standards und ist das einzige von mehr als 40 Freihandelsabkommen, das vom europäischen Bauernverband Copa-Cogeca nicht unterstützt wurde, da es die europäische Landwirtschaft durch unfairen Wettbewerb gefährdet. Trotz Zugeständnisse wie beispielsweise Zollkontingente sieht Langer-Weniger das Abkommen weiterhin sehr kritisch: „Es wurden auch Schutzmaßnahmen verhandelt, aber entscheidend ist, ob diese in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden. Das System dafür existiert noch nicht und muss zuerst aufgebaut werden.“
Dagegen wird das vergangene Woche unterfertige Abkommen mit Indien positiv bewertet. Sensible landwirtschaftliche Sektoren wurden dabei ausgeschlossen – nicht zuletzt deswegen weil Indien den Markt dafür nicht öffnen wollte. Für bestimmte Produkte wie Wein und Spirituosen sieht die EU dagegen gute Marktchancen.
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