Emmentaler

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Emmentaler vor Gericht

Im sogenannten „Emmentalerverfahren“ hat das Europäische Gericht (EuG) Österreich nun offiziell als Streithelfer zugelassen. Damit unterstützt die Republik die EU-Kommission im Verfahren gegen die Schweiz.

Auslöser ist der Versuch der Schweiz, den Namen „Emmentaler“ als geschützte Ursprungsbezeichnung exklusiv für sich zu beanspruchen. Nachdem die EU-Kommission diesen Antrag abgelehnt hatte, zog die Schweiz vor Gericht. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig legt die heimische Sicht der Dinge dar: „Es geht um Arbeitsplätze, Rechtssicherheit und die Zukunft bäuerlicher Familienbetriebe.“

Der Kern der Causa

In Österreich wird Emmentaler seit mehr als 90 Jahren produziert, zuletzt mehr als 13.700 Tonnen jährlich. Für viele EU-Staaten, darunter auch Deutschland, Frankreich und die Niederlande, ist „Emmentaler“ längst eine Sortenbezeichnung und kein Herkunftsnachweis. Genau dieser Argumentation folgte die EU-Kommission bereits mehrfach. Schon 2017 scheiterte ein Versuch der Eidgenossen, „Emmentaler“ als Marke schützen zu lassen. 2024 ließ die Schweiz den Namen zwar schützen, doch dies gilt nicht automatisch für die EU.

Sollte die Schweizer Klage Erfolg haben, dürfte Emmentaler aus Österreich künftig nicht mehr unter diesem Namen verkauft werden, selbst Bezeichnungen wie „Österreichischer Emmentaler“ wären betroffen. In den kommenden Monaten bringen die Streitparteien ihre Stellungnahmen beim EuG ein.