Stiermast auf Spalten

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Vollspaltenböden: VfGH-Richter erteilen Antrag eine Absage

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Vollspaltenböden: VfGH-Richter erteilen Antrag eine Absage

Anfang Dezember brachte die Burgenländische Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Normprüfungsverfahren zur Haltung von Mastrindern auf Vollspaltenböden ein. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) beteuerte damals, die Tatsache, dass diese für Zuchtvieh nicht zulässig sei stelle eine Ungleichbehandlung von Masttieren gemäß des verfassungsrechtlich definierten Tierschutz-Ziels dar.

Wie das Landwirtschaftsministerium diese Woche mitteilte, hat derVfGHdiesenAntragnun zurück- beziehungsweiseabgewiesen. Die in Frage gestellten Bestimmungen der 1. Tierhaltungsverordnung bleiben somit uneingeschränkt gültig. „Die Entscheidung bestätigt: Tierwohl und ökonomische Realität wurden sachlich differenziert und damit rechtskonform berücksichtigt,“ so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Dem Vernehmen nach stützen sich die Verfassungsrichter in ihrem Schreiben maßgeblich auf die vom Agrarressort eingebrachte Stellungnahme. Unterschiedliche Anforderungen an Zucht- und Mastrinder seien „unter Bedachtnahme auf wirtschaftliche Auswirkungen“ zulässig, halten sie fest. Pikantes Detail: Das federführend für Tierschutz zuständige und damals noch vom grünen Minister Johannes Rauch geführte Sozialministerium brachte zur Thematik keine Stellungnahme ein.

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