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Gefahr von menschlichem Eintrag der Schweinepest

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Gefahr von menschlichem Eintrag der Schweinepest

Vergangene Woche wurde im deutschen Bundesland Baden-Württemberg die Afri­kanische Schweinepest (ASP) in einem landwirtschaftlichen Betrieb nachgewiesen. Die Behörden ha­ben die kon­krete Eintragsursache zwar noch nicht eruieren können, gehen aber von einem Eintrag durch menschli­ches Han­deln aus. Der betroffene Bio-Betrieb geht, ne­ben der Hal­tung von 35 Mastschweinen, dem Obst- und Gemüse­bau nach und beschäftigt zu diesem Zwecke derzeit circa 140 Saisonarbeiter. Nachdem die Bio-Mastschweine in dop­pelter Umzäunung gehalten wurden, liegt der Verdacht einer Sprunginfektion nahe, also der Übertragung der Tierseu­che durch menschli­ches Han­deln, z. B. durch Le­bensmittel, die aus der Hei­mat der Saisonarbeiter mitge­nommen wurden. Das Virus ASP ist hoch anste­ckend und bleibt in Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monatelang ansteckend. „Lebens­mit­telreste, im Besonderen Schweine- sowie Wildschwei­nefleisch-(produkte) aus von der ASP stark betroffenen Gebieten wie dem Baltikum, Rumäni­en oder Polen sind große Ri­sikofaktoren für ein Einschleppen der Tierseuche ASP“, warnt Landesrätin Michaela Langer-Weninger die heimischen Bäuerinnen und Bauern: „Ich bitte alle oberösterreichischen Be-triebe, die Saisonarbeiter be­schäf­tigen, ihre Mitarbeiter auf die­se potenzielle Gefahr hinzuweisen und entsprechend zu instruieren.“

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