Düngen auf hohe Erträge erfodert Ertragsaufzeichnungen

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Düngen auf hohe Erträge erfodert Ertragsaufzeichnungen

Wer Ackerkulturen auf hohe Erträge düngen möchte, muss die Ertragslage mittels Aufzeichnungen nachweisen. Dies sieht die seit Jahresbeginn 2023 geltende Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung insbesondere für die Stickstoffdüngung vor. Ausgenommen sind lediglich Ackerfutterflächen.
Die Aufzeichnungen sind erforderlich, wenn bei der gesamtbetrieblichen Düngebilanz eine Ertragslage „hoch 1“, „hoch 2“ oder „hoch 3“ unterstellt wird. Die Einstufung der Ertragslage erfolgt für Ackerkulturen anhand derNitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, Anlage 3, Tabelle 1.

Die Vorschrift gilt unabhängig davon, ob ein Mehrfachantrag abgegeben wird. Bei hoher Ertragslage hat somit jeder Betriebsführer den Nachweis zu führen.
In der Praxis erfolgt dies mit schlüssigen Belegen. Dazu gehören:
• Verkaufsbelege (mit Gewichtsangabe),
• Wiegebelege (am besten mit Belegen zur Wassergehaltsbestimmung) oder
• eigene, nachvollziehbare Messungen der Kubatur bei der Einlagerung von Futtermitteln für den eigenen Gebrauch.
Sind Verkaufsbelege für trockene Ware (14 % H20) vorhanden, dann braucht man zur Ertragsermittlung das Gewicht nur noch durch die Fläche, von der die Ware stammt, zu dividieren. Bei abweichenden Feuchtewerten kann der Wassergehalt auf 14 % normiert werden.

Die Formel zur Berechnung des Hektarertrages auf Basis 14 % Feuchte lautet:
Ertrag [t/ha] = Erntemenge [t] * (100 – Erntefeuche [%]) ÷ 86 ÷ Erntefläche [ha]

Wurde das Erntegut nicht gewogen, dann ist eine Schätzung möglich. DerLK Düngerrechenerunterstützt die Schätzung über Volumen oder Gewicht.

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