In großen Teilen des Weinbaugebietes Vulkanland in der Oststeiermark wurde ein starkes Auftreten derAmerikanischen Rebzikadefestgestellt. Dieser gefährliche Überträger der Goldgelben Vergilbungskrankheit ist eine akute Bedrohung für den steirischen Weinbau. Die hochinfektiöse Pflanzenkrankheit führt innerhalb weniger Jahre zum Absterben befallener Rebstöcke, gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Weinbaubetriebe und die attraktive Kulturlandschaft im steirischen Weinland. „Experten der Landwirtschaftskammer und des Landes Steiermark arbeiten seit dem ersten Auftreten aktiv daran, um die Verbreitung wirkungsvoll einzudämmen“, betonen Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer und Landwirtschaftskammer-Präsident Andreas Steinegger.
Jeden Rebstock kontrollieren!
Beträchtlichen Nachholbedarf bei der Bekämpfung gibt es jedoch für private Rebstock-Besitzer und Kleinstweingarten-Besitzer. Das wurde bei einem Gespräch zwischen Land Steiermark und Landwirtschaftskammer festgestellt. „Das Vorrücken der Rebzikade vom Süden her ist durch gezielte Bekämpfung und die konsequente Rodung noch kontrollierbar“, unterstreicht Steinegger. Er ruft die privaten Rebstock-Besitzer und Hobbywinzer auf, die Weinreben in ihren Hausgärten und Hausgrundstücken zu kontrollieren, Verdachtsfälle zu melden und bei einem tatsächlichen Befall zu roden. Betroffen davon sind die bereits 2023 ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen rund um Klöch, Bad Waltersdorf und Leibnitz.
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Blattunterseite eines Rebblattes mit vier jungen Larven der Amerikanischen Rebzikade und ihren Häutungsresten.
Amerikanische Rebzikade bedroht Weinbau in der Steiermark
Pflichten einhalten
Zudem wurden auf höchster Ebene verschiedene Umsetzungsmaßnahmen verpflichtend fixiert. So wird eine 15-köpfige Taskforce eingerichtet, die in den betroffenen Regionen unterwegs ist und befallene Rebstöcke identifiziert. Jeder Haushalt in den Befalls- und Sicherheitszonen erhält ein Informationsschreiben über fachkundige Personen, an die sich die privaten Rebstock-Besitzer bei Verdacht melden können. Die Rodung befallener Rebstöcke hat innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Wer dem nicht nachkommt, hat mit einer Strafe bis zu 30.000 Euro zu rechnen. Zusätzlich appellieren Schmiedtbauer und Steinegger an den Bund, die in Slowenien und Italien zugelassen Pflanzenschutzmittel auch für Österreich freizugeben.
Was bisher geschah
Erstmals wurde die Amerikanische Rebzikade – von Slowenien kommend – in der Südoststeiermark im Jahr 2004 festgestellt. Bis einschließlich 2008 war die Steiermark erfreulicherweise frei von der Krankheit. In den Jahren 2009 und 2010 trat dann erstmals die von der Zikade übertragene Krankheit „Goldgelbe Vergilbung“ in der Südoststeiermark auf.