Guelleverschlauchung

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Wirtschaftsdünger verlustarm ausbringen

Rechtliche Verpflichtungen und wirtschaftliche Gründe sprechen für einen effizienteren Umgang mit dem Stickstoff im Wirtschaftsdünger. All das vor Überprüfung der Ammoniakreduktionsverordnung bis Ende 2026.

Ammoniak (NH3) ist eine gasförmige Stickstoffverbindung. In der Bildung sekundärer Luftpartikel, dem gesundheitsschädlichen Feinstaub, wird die größte Gefahr  gesehen. Hauptverursacher der Ammoniakemissionen ist die Landwirtschaft und hier vor allem die Tierhaltung mit den anfallenden Wirtschaftsdüngern. Laut NEC-Richtlinie 2016/2284 muss Österreich seine Ammoniakemissionen bis zum Jahr 2030 um zwölf Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2005 senken.  Im Vergleich zu anderen Staaten, Deutschland etwa hat diese gasförmigen Stickstoffverluste um 29 Prozent zu reduzieren, ist das relativ wenig. Dennoch ist noch einige Anstrengung erforderlich.

Erleichterungen und Verschärfungen

Um die Reduktionsziele zu erreichen, wurde hierzulande  die Ammoniakreduktionsverordnung erlassen und in weiterer Folge abgeändert. Umfangreicher war die zweite Novelle 2024. Man könnte attestieren, dass sich der Gesetzgeber mit dieser mehr auf jene Punkte konzentriert hat, die im Verhältnis zu den entstehenden Kosten hohe Einsparungspotenziale bringen, während es bei anderen teuren Punkten Erleichterungen gab. So ist für Bestandsanlagen zur Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger und flüssigem Gärrest die ab 2028 und ab einem gesamtbetrieblichen Fassungsvermögen von 240 Kubikmeter verpflichtende feste Abdeckung oder vollflächige flexible künstliche Abdeckung gefallen, sofern eine dauerhaft stabile Schwimmdecke im Sinne der Verordnung vorliegt. Diese Decke hat u.a. eine Mindeststärke von 20 Zentimetern aufzuweisen, kann auf natürliche Weise entstehen oder durch Einstreuung von Strohhäcksel oder vergleichbaren pflanzlichen Materialien „künstlich induziert“ werden. Dadurch allein sollen den heimischen Landwirten Investitionskosten von mehr als einer Milliarde Euro erspart geblieben sein, wie der Bauernbund als scharfer Kritiker der ursprünglichen Regelung 2024 vorrechnete.

Ganzer Festmist  ist nun auch rasch einzuarbeiten

Ein wichtiger Bereich, wo es zu Verschärfungen kam, ist die Einarbeitung. Schon bisher waren auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung Gülle, Jauche, Gärrest und nicht entwässerter Klärschlamm sowie Geflügelmist einschließlich Hühnertrockenkot laut Verordnung „unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Zeitpunkt der Ausbringung einzuarbeiten“. Ab 1. Jänner 2026 gilt nun die Verpflichtung auch für den gesamten ausgebrachten Festmist. Mehr dem Thema lesen Sie hier.

Wirtschaftsdünger sind wertvoll

Nicht nur Vorschriften sprechen für die effizientere Nutzung der Gülle, sondern auch der Nährstoffwert. Alfred Pöllinger, Abteilungsleiter Innenwirtschaft HBLFA Raumberg-Gumpenstein, bei einem ÖKL-Webinar zu Wirtschaftsdüngern diese Woche: „Unverdünnt oder auch leicht verdünnt, liegen wir zwischen zehn und 15 Euro pro Kubikmeter Rindergülle,   und zwar nach den aktuellen Mineraldüngerpreisen äquivalent berechnet“. In dieser Kalkulation sind allerdings noch keine „Humusersatzwerte“ enthalten. Pöllinger bezifferte sie mit ein bis drei Euro. Die Schweinegülle sei in der Regel aufgrund höherer Nährstoffgehaltswerte, insbesondere Phosphat, noch höher zu bewerten.

Bei der Ausbringung größte Verluste

Rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen hängt mit der Ausbringung der Wirtschaftsdünger zusammen. Die wichtigsten Parameter, die die Höhe der gasförmigen Sickstoffverluste beeinflussen, sind:

• Verteiltechnik und Dauer bis zur Einarbeitung

• Wirtschaftsdüngerart und Zusammensetzung (Mist/Gülle, pH-Wert, Ammoniumgehalt und Trockengehalt, Fließfähigkeit)

• Witterung (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Windstärke, Niederschlag)

• Ausbringzeit (Jahres- und Tageszeit)

• Boden (Struktur, Wassergehalt, Bewuchs)

In der bodennahen streifenförmigen Gülleausbringung wird der mit Abstand größte Hebel gesehen. Das Ammoniak-Minderungspotenzial gegenüber der Breitverteilungstechnik soll mit Schleppschlauchtechnik bei 30 Prozent, der Schleppschuhtechnik bei 50 Prozent und der Gülleinjektion bei 80 Prozent liegen. Aus diesem Grund haben etwa die Nachbarländer Deutschland und die Schweiz diese bodennahe, streifenförmige Gülleausbringung  grundsätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung gemacht. In Österreich ist sie noch freiwillig und (wie auch die Gülleseparierung) mit entsprechend finanzieller Unterstützung (Investitionsförderung, ÖPUL-Maßnahme) bedacht.

Wenn möglich bodennah streifenförmig

Von landwirtschaftlichen Institutionen kamen zuletzt Appelle an alle Betriebe mit geeigneten Flächen, noch heuer  die Weichen für Investitionen  zu stellen (Einzelinvestitionen, Gemeinschaftslösungen, Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer) und in die ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparation“ einzusteigen. 

Denn laut Ammoniakreduktionsverordnung ist vorgesehen, dass eine Überprüfung derselben im Hinblick auf die Verpflichtungen nach dem Emissionsgesetz-Luft bis Ende Dezember 2026 zu erfolgen hat. Dabei wird unter anderem evaluiert, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss. 

„Daher sollte man in der Landwirtschaft in einer solidarischen Gesamtverantwortung unbedingt danach trachten, dass bis Ende 2026 zumindest etwa elf bis zwölf Millionen Kubikmeter an flüssigem Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausgebracht werden“, schreibt dazu  Franz Xaver Hölzl von der LK OÖ in der Oktober-Ausgabe von Boden.Wasser.Schutz.Blatt.  Dort kann man auch nachlesen, dass nach den verfügbaren ÖPUL-Daten im Jahr 2024 knapp 8,9 Millionen Kubikmeter Gülle bodennah streifenförmig ausgebracht wurden.

Macht Ansäuerung Sinn?

Ammoniakemissionen (NH3) entstehen bei der Ausbringung aus Ammonium (NH4+). Dabei gilt: Je höher der pH-Wert, umso mehr verschiebt sich das Gleichgewicht in Richtung des Ammoniaks und damit letztlich zu gasförmigen Verlusten. Mit einer Erniedrigung des pH-Wertes bzw. Ansäuerung kann man diese Verluste daher reduzieren. Der Zusatz von Schwefelsäure, wie es in Dänemark praktiziert wird, empfiehlt Alfred Pöllinger für Österreich aber nicht. „Das ist zu gefährlich, die Schwefelsäure ist eine der stärksten Säuren, die wir haben“, so der Experte von der HBLFA Raumberg-Gumpenstein.  HBLFA-Versuche mit organischen Ansäuerungsmöglichkeiten, etwa effektive Mikroorganismen plus Glucose, Zuckerrübenmelasse, Spülmilch und Süßmolke, würden zwar zeigen, dass die Ammoniakemissionen um etwa 20 bis 25 Prozent zurückgehen, allerdings mit dem Nachteil einer hohen Geruchsbelastung.